Leistungsbeschreibung


Der „Kleine Waffenschein“ ist die Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (sogenannte SRS-Waffen), die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das kreisförmige Prüfsiegel der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) tragen bzw. die den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union entsprechen und daher im Erwerb und im Besitz erlaubnisfrei sind. Ein Bedürfnis muss nicht nachgewiesen werden. Der „Kleine Waffenschein“ wird unbefristet und ohne ausdrückliche Beschränkung auf bestimmte Anlässe oder Gebiete erteilt.

An wen muss ich mich wenden?


Landkreise und kreisfreie Städte

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

Bitte beachten Sie, dass sie bei der Waffenbehörde Schwerin nur Personen mit Hauptwohnsitz in Schwerin einen kleinen Waffenschein beantragen können.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefülltes Antragsformular

Welche Gebühren fallen an?


70,00 Euro: Für die Erteilung der Erlaubnis.
35,00 Euro: Für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 4 Absatz 3 Waffengesetz (mindestens alle drei Jahre).

Welche Fristen muss ich beachten?


keine

Anträge / Formulare


Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Was sollte ich noch wissen?


Gemäß § 42 Waffengesetz ist das Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen (Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten, Demonstrationen o.ä.) grundsätzlich verboten, selbst wenn ein „Kleiner Waffenschein“ vorhanden ist.

Bemerkungen


Fallen die Erteilungsvoraussetzungen (die erforderliche Zuverlässigkeit oder die persönliche Eignung) nachträglich weg, so wird die bereits erteilte Erlaubnis durch die zuständige Behörde widerrufen.

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter/in Herr Patrick Wiener
  • Sachbearbeiter/in Frau Anja Mikolaschek