Leistungsbeschreibung


Das Flaggenzertifikat ist ein international gültiger Ausweis, mit dem für Seeschiffe mit einer Rumpflänge bis maximal 15m die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge nachgewiesen werden kann.
Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland haben das Recht und die Pflicht, die deutsche Flagge zu führen - und zwar unabhängig davon, ob ein Flaggenzertifikat ausgestellt wurde. Dieses ist daher nicht verpflichtend.

Das Flaggenzertifikat ist ausdrücklich kein Nachweis über das Eigentum am Schiff, auch wenn es teilweise in anderen Ländern als solcher angesehen wird.

Soll für ein Seeschiff ein Flaggenzertifikat ausgestellt werden, dann darf es nicht in ein Schiffsregister (Seeschiffsregister, Binnenschiffsregister oder ausländisches Register) eingetragen sein.

Verfahrensablauf


Der Antrag kann schnell, sicher und einfach online gestellt werden.

Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, haben Sie folgende Vorteile:

  • Schnelle und einfache Online-Beantragung
  • Nachweise direkt online hochladen
  • Bearbeitung speichern und fortsetzen
  • Automatisierte Datenübernahme

Um den Antrag online zu stellen, melden Sie sich bitte entweder mit Ihrem Nutzerkonto von bund.de (als Privatperson) oder Ihrem Nutzerkonto von elster.de (als Privatperson oder Organisation) an. Für die Beantragung müssen Sie sich entweder mit Ihrem Elster-Zertifikat oder Ihrem elektronischen Personalausweis in Ihrem Nutzerkonto anmelden.

Falls Sie noch kein Nutzerkonto von bund.de haben, können Sie sich beim Nutzerkonto von bund.de registrieren oder alternativ beim Nutzerkonto von Elster.

Voraussetzungen



In Bezug auf das Schiff

Es muss sich um ein Seeschiff, ein zur Seefahrt bestimmtes Schiff, handeln. Dieses muss unter anderem aufgrund seiner Bauart, seiner Aufbauten und seiner Maße zur Seefahrt geeignet sein. Zur Beurteilung, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen:

  • Ist dem Schiff eine CE-Konformität der Klassen A oder B bescheinigt?
  • Verfügt das Schiff über ein wasserfestes Deck und geschlossene Kajüten-Aufbauten für einen längeren Aufenthalt auf See?

Offene Motorboote, Schlauchboote und Rigid Inflatable Boats fallen nicht unter die Einstufung als Seeschiff!


In Bezug auf den Antragsteller oder die Antragstellerin

Das Flaggenzertifikat kann an deutsche oder EU-angehörige natürliche Personen(-gemeinschaften) oder juristische Personen mit (Wohn-)Sitz in Deutschland erteilt werden.

Liegt der (Wohn-)Sitz im Ausland, besteht die Möglichkeit, eine „beauftragte Person“ mit (Wohn-)Sitz in Deutschland einzusetzen. Diese muss gewährleisten, dass in allen das Schiff betreffenden Angelegenheiten die deutschen Rechtsvorschriften eingehalten werden.


In Bezug auf den Heimathafen

Schiffe unter deutscher Flagge müssen einen deutschen Heimathafen führen. Dieser muss die eigenständige Gemeinde/Stadt sein, zu der er gehört und die an einem schiffbaren Gewässer (Küste, ausreichend großer Fluss, Kanal oder Binnensee) liegt.
Hat das Schiff keinen tatsächlichen deutschen Heimathafen, wird davon ausgegangen, dass das Schiff vom Wohnort oder Sitz des Eigners bzw. der Eignerin betrieben wird. Dann ist hilfsweise der Registerhafen - der Ort des für den (Wohn-)Sitz zuständigen Seeschiffsregisters - als Heimathafen zu führen.
Sowohl der Heimathafen als auch der Schiffsname müssen gut sichtbar und fest am Schiff angebracht werden, wobei der Heimathafen am Heck angebracht sein muss und der Schiffsname wahlweise seitlich oder am Heck.