Erschließungskostenbescheinigung beantragen
Erschließungskostenbescheinigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wer in Deutschland ein Grundstück besitzt, muss darauf Abgaben zahlen. Dazu zählen beispielsweise die Grundsteuer oder Grundbesitzabgaben wie Abfall- oder Abwassergebühren.
Wenn Sie ein bestimmtes Grundstück erwerben möchten, können Sie eine Anliegerbescheinigung beantragen.
Mit der Anliegerbescheinigung erfahren Sie, welche maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben Sie als Besitzerin oder Besitzer zahlen müssten. Darunter gehören zum Beispiel:
- Erschließungsbeiträge,
- Straßenausbaubeiträge und
- Kanalanschlussbeiträge.
Die Anliegerbescheinigung können Sie form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde beantragen.
Darüber hinaus können Sie bei der zuständigen Gemeinde eine hierfür anfallende Gebühr erfragen.
Bitte beachten Sie, dass Sie dem Antrag eine Vollmacht des Eigentümers hinzufügen, sollten Sie nicht selbst Eigentümer des Grundstücks sein.
Hinsichtlich Straßenausbaubeiträgen gilt: Für Straßenbaumaßnahmen, deren Durchführung nach dem 01. Januar 2018 begann, werden keine Beiträge mehr erhoben (§ 8a KAG M-V)."
Zuständige Stelle
Ihre zuständige Gemeinde
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eindeutige Identifikation des Grundstücks
- Flurstücksnummer
- Liegenschaftskataster-Kennung
- Grundbuchblattnummer und -auszug
- gegebenenfalls Adresse
- Gemarkung, Gemarkungsnummer
- Flurnummer
- Eine Vollmacht, sofern Sie nicht Grundstückseigentümer sind
Welche Gebühren fallen an?
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Die Verwaltungsgebühr für die Erschließungskostenbescheinigung beträgt 52,50 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
ca. 2 Wochen