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Erschließungskostenbescheinigung beantragen


Leistungsbeschreibung

Wer in Deutschland ein Grundstück besitzt, muss darauf Abgaben zahlen. Dazu zählen beispielsweise die Grundsteuer oder Grundbesitzabgaben wie Abfall- oder Abwassergebühren.

Wenn Sie ein bestimmtes Grundstück erwerben möchten, können Sie eine Anliegerbescheinigung beantragen.

Mit der Anliegerbescheinigung erfahren Sie, welche maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben Sie als Besitzerin oder Besitzer zahlen müssten. Darunter gehören zum Beispiel:

  • Erschließungsbeiträge,
  • Straßenausbaubeiträge und
  • Kanalanschlussbeiträge.

Die Anliegerbescheinigung können Sie form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde beantragen.

Darüber hinaus können Sie bei der zuständigen Gemeinde eine hierfür anfallende Gebühr erfragen.

Spezielle Hinweise

Bitte beachten Sie, dass Sie dem Antrag eine Vollmacht des Eigentümers hinzufügen, sollten Sie nicht selbst Eigentümer des Grundstücks sein. 

Hinsichtlich Straßenausbaubeiträgen gilt: Für Straßenbaumaßnahmen, deren Durchführung nach dem 01. Januar 2018 begann, werden keine Beiträge mehr erhoben (§ 8a KAG M-V)."
 

Ihre zuständige Gemeinde

Eindeutige Identifikation des Grundstücks

  • Flurstücksnummer
  • Liegenschaftskataster-Kennung
  • Grundbuchblattnummer und -auszug
  • gegebenenfalls Adresse
Spezielle Hinweise
  • Gemarkung, Gemarkungsnummer
  • Flurnummer
  • Eine Vollmacht, sofern Sie nicht Grundstückseigentümer sind

Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Spezielle Hinweise

Die Verwaltungsgebühr für die Erschließungskostenbescheinigung beträgt 52,50 €

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 JAHR

ca. 1 Woche

Spezielle Hinweise

ca. 2 Wochen