Bohranzeige und Anzeige geologischer Untersuchungen beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
Bohranzeige und Anzeige geologischer Untersuchungen beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
Leistungsbeschreibung
Webapplikation zur elektronischen Anzeige von Bohrungen und geologischen Untersuchungen sowie Übermittlung sämtlicher Ergebnisse nach Geologiedatengesetz für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Verfahrensablauf
- 14 Tage vor Beginn einer Bohrung oder geologischen Untersuchung ist dies beim Landes für Umwelt, Naturschutz und Geologie anzuzeigen.
- Über die Webapplikation BAGU werden nach Abschluss der Untersuchung sämtliche Ergebnisse an das LUNG übermittelt.
Voraussetzungen
- BundID (Privatpersonen)
- ELSTER Unternehmenskonto (Firmen/Behörden)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- BundID (Privatpersonen)
- ELSTER Unternehmenskonto (Firmen/Behörden)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die elektronische Anzeige muss 14 Tage vor Beginn der Bohrung oder geologischen Untersuchung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
1 - 5 Tage
Hinweise / Besonderheiten
- Bei Bohrungen über 100m ist das Bergamt Stralsund einzubeziehen.
- Bei Bohrungen mit wasserrechtlichen Bezug ist eine Genehmigung der zuständigen unteren Wasserbehörde einzuholen.