Drohnen - Betreiberregistrierung für unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS)
Drohnen - Betreiberregistrierung für unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS)
Leistungsbeschreibung
Ab dem 31.12.2020 muss sich jeder Betreiber eines Unbemannten Luftfahrtsystems (Unmanned Aircraft Systems, UAS) registrieren, der ein UAS mit einer Startmasse von 250 g oder mehr betreibt. Eine Registrierungspflicht für UAS-Betreiber besteht auch für UAS von weniger als 250 g, wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z.B. einer Kamera, ausgestattet ist. Nach der Registrierung erhält jeder UAS-Betreiber eine eindeutige elektronische Registrierungsnummer, die an jedem UAS anzubringen ist. Ein UAS-Betreiber kann unter seiner Registrierungsnummer mehrere UAS betreiben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für natürliche Personen:
- Vollständiger Name (wie im Ausweisdokument angegeben), Geburtsdatum,
- Scan eines offiziellen gültigen Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Pass) aus dem oben genannte Daten sowie das Gültigkeitsdatum hervorgehen (Format: PNG, JPG oder JPEG)
- Anschrift,
- E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
- Name des Versicherers und Nummer der Versicherungspolice
- Nur eine e-ID pro Person
Für juristische Personen:
- Vollständiger Name wie in offiziellen Dokumenten vermerkt (Handelsblattauszug, Vereinsregistereintrag, …),
- Scan eines offiziellen gültigen Dokumentes (Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug,….) aus dem die Existenz dieser juristischen Person hervorgeht (Format: PDF, PNG, JPG oder JPEG),
- Anschrift,
- E-Mailadresse, Telefonnummer,
- Name des Versicherers und Nummer der Versicherungspolice
- Nur eine e-ID pro Person
Welche Gebühren fallen an?
- Für die Registrierung als natürliche Person werden Gebühren in Höhe von 20,00€ erhoben.
- Für die Registrierung als juristische Person werden Gebühren in Höhe von 50,00€ erhoben.