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Dosisauskunft aus dem Strahlenschutzregister beantragen


Leistungsbeschreibung

Das Strahlenschutzregister ist eine zentrale Einrichtung des Bundes und wird vom Bundesamt für Strahlenschutz betrieben. Es trägt zur Strahlenschutzüberwachung jener Arbeitskräfte bei, die beruflich bedingt ionisierender Strahlung ausgesetzt sind. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erfüllt damit eine gesetzliche Aufgabe, die bisher im Atomgesetz, mit Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzgesetzes in diesem Gesetz festgelegt ist.

Das Strahlenschutzregister überwacht die Einhaltung der Grenzwerte für beruflich exponierte Personen (Jahresdosis und Berufslebensdosis) sowie die Ausgabe von Strahlenpässen.

Das Strahlenschutzregister erfasst Daten zur beruflichen Strahlenexposition. Damit trägt es zur Strahlenschutzüberwachung jener Arbeitskräfte bei, die beruflich bedingt ionisierender Strahlung ausgesetzt sind.  Es führt Messwerte und Meldungen von den behördlich bestimmten Messstellen, von den Aufsichtsbehörden der Länder und den regionalen Registrierbehörden zusammen. Neben der personenbezogenen Überwachung der Strahlenbelastung und der systematischen detaillierten statistischen Auswertung der Expositionsdaten gehört die Erteilung von Auskünften über die erfassten Daten zu den Hauptaufgaben des Strahlenschutzregisters.

Für die Nutzung des digitalen Auskunftsportals müssen Sie sich bei der Anmeldung zunächst identifizieren. Hierzu benötigen Sie eines der staatlicherseits zur Verfügung gestellten Nutzerkonten (Mein Unternehmenskonto für Betriebe, Organisationen, Behörden bzw. BundID-Konto für Privatpersonen). Weiterführende Informationen zur Registrierung und zur Berechtigungssteuerung finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten (Mein Unternehmenskonto bzw. BundID-Konto).

Ab dem 4. November 2024 sind Dosisauskünfte nach dem Strahlenschutzgesetz Gebühren vorbehaltlich von Ausnahmen grundsätzlich gebührenpflichtig. Die rechtliche Grundlage hierzu bilden die Kostenverordnung zum Atomgesetz und zum Strahlenschutzgesetz und die daraus abgeleitete Gebührenfestsetzung des BfS.

Ab dem 4. November 2024 sind Dosisauskünfte nach dem Strahlenschutzgesetz Gebühren vorbehaltlich von Ausnahmen grundsätzlich gebührenpflichtig. Die rechtliche Grundlage hierzu bilden die Kostenverordnung zum Atomgesetz und zum Strahlenschutzgesetz und die daraus abgeleitete Gebührenfestsetzung des BfS.

Ausnahmen - Diese Dosisauskünfte sind gebührenfrei:

  • Auskünfte an zuständige Behörden nach § 170 Absatz 5 Nummer 1 Strahlenschutzgesetz, wenn die Auskünfte zur Wahrnehmung der Aufgaben der Behörde erforderlich sind
  • Auskünfte an Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 170 Absatz 5 Nummer 5 Strahlenschutzgesetz, wenn die Auskünfte zur Prüfung eines Leistungsanspruchs erforderlich sind
  • Auskünfte an Privatpersonen im Rahmen des Auskunftsrechts betroffener Personen nach Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung gemäß Artikel 12 Datenschutz-Grundverordnung beschriebenen Umfang

Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und eine Anleitung zur Nutzung des digitalen Auskunftsportals des Strahlenschutzregisters, sowie Informationen zu den Gebühren für Dosisauskünfte aus dem Strahlenschutzregister finden Sie im Artikel „Informationen und Anleitung zur Beantragung von Dosisauskünften aus dem Strahlenschutzregister“.

Anleitung als PDF