Erlaubnis gemäß § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Einleitung von Niederschlagswasser
Erlaubnis gemäß § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Einleitung von Niederschlagswasser
Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Landeshauptstadt Schwerin, Fachgruppe Wasser- und Bodenschutz
Welche Unterlagen werden benötigt?
Lageplan mit Kennzeichnung der entwässerten Fläche
Erläuterung (Art, Verfahren, Zweck) des Vorhabens
Lageplan mit Kennzeichnung der Einleitungsstelle/n (Entwässerungsplan)
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung einer wasserbehördlichen Erlaubnis gemäß § 10 WHG fallen Gebühren an.
Bei Fragen zu den Gebühren wenden Sie sich an die Fachgruppe Wasser- und Bodenschutz.