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Erlaubnis gemäß § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Einleitung von Niederschlagswasser


Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

Die Zuständigkeit liegt bei der Landeshauptstadt Schwerin, Fachgruppe Wasser- und Bodenschutz

Lageplan mit Kennzeichnung der entwässerten Fläche

Erläuterung (Art, Verfahren, Zweck) des Vorhabens

Lageplan mit Kennzeichnung der Einleitungsstelle/n (Entwässerungsplan)

 

Für die Erteilung einer wasserbehördlichen Erlaubnis gemäß § 10 WHG fallen Gebühren an.

Bei Fragen zu den Gebühren wenden Sie sich an die Fachgruppe Wasser- und Bodenschutz.