Waffen - Den Erwerb einer Waffe anzeigen
Waffen - Den Erwerb einer Waffe anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Erwerb einer erlaubnisbedürftigen Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
An wen muss ich mich wenden?
Waffenbehörden
Zuständige Stelle
Waffenbehörden
Voraussetzungen
- Beim Erwerb einer Waffe: Erwerbsberechtigung (Waffenbesitzkarte [ggf. mit Voreintrag] oder Jagdschein)
- Beim Überlassen einer Waffe: Erwerbsberechtigung des Empfängers
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
- Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)
Welche Fristen muss ich beachten?
(spätestens) nach Erwerb oder Überlassung sowie Bearbeitung durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils