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Waffen - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Waffen und Munition bei vorhandener Waffenbesitzkarte für einzelne Personen (Voreintrag)


Leistungsbeschreibung

Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag).

Sind Sie Sportschütze und haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK), müssen Sie sich das Bedürfnis, dass Sie diese Waffe für die Ausübung Ihres Sports benötigen, von Ihrem anerkannten Schießsportverein bestätigen lassen.

Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, eine erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.

Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den weiteren Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur  Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.

Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.

Sie müssen den Voreintrag bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Waffenbehörde

Sie haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK).

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein
  • Gegebenenfalls Nachweis des Bedürfnisses durch den Schießsportverein (nur bei Sportschützen mit grüner Waffenbesitzkarte (WBK)
  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung

Verwaltungsgebühr: 30,00 EUR - 70,00 EUR
für die Eintragung einer Erwerbserlaubnis nach § 10 Absatz 1 des Waffengesetzes zum Erwerb einer Schusswaffe, eines wesentlichen Teils oder eines Schalldämpfers in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte (Gebühr in Höhe der Gebühr für die Ausstellung der jeweiligen Waffenbesitzkarte)