Waffen - Anzeige des Verlustes von Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden
Waffen - Anzeige des Verlustes von Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden
- Anzeige des Verlustes von erlaubnisbedürftigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden
- Verlust von Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden ist unverzüglich bei der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen
- Zusätzlich Verlustanzeige bei der Polizei erforderlich
- Erlaubnisurkunden sind Waffenbesitzkarte, Jagdschein, Munitionserwerbschein, Waffenschein, Kleiner Waffenschein, Schießerlaubnis, Europäischer Feuerwaffenpass, Ersatzbescheinigung für Waffenbesitzkarte (WBK), sonstige Erlaubnisurkunden (Verbringungserlaubnis etc.).
- Unverzügliche Anzeige, wenn sich die Waffen und Erlaubnisurkunden wieder anfinden; Abgabe ggf. ausgestellter Ersatzdokumente bei der zuständigen Waffenbehörde
- Zuständig: Waffenbehörde
Leistungsbeschreibung
Sie müssen den Verlust von erlaubnispflichten Waffen, Munition und waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden unverzüglich anzeigen. Zu den waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden zählen:
- Waffenbesitzkarte,
- Munitionserwerbschein,
- Waffenschein,
- Kleiner Waffenschein,
- Schießerlaubnis,
- Europäischer Feuerwaffenpass,
- Ersatzbescheinigung für Waffenbesitzkarte oder Waffenschein,
- sonstige Erlaubnisurkunden (z. B. Waffenhandels- oder -herstellungserlaubnis, Mitnahme- oder Verbringungserlaubnis, Ausnahmeerlaubnis für das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen).
Sie können in einer Anzeige auch den Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisurkunden angeben.
Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisurkunden verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.
Zusätzlich müssen Sie bei der Polizei anzeigen, dass Sie Waffen und/oder Erlaubnisurkunden verloren haben.
Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Verlust der Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Waffenbehörde
Zuständige Stelle
Waffenbehörde
Voraussetzungen
Sie haben eine Waffe, Munition oder eine Erlaubnisurkunde verloren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Verlust unverzüglich anzeigen.