BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Anzeige einer allgemeinen Ordnungswidrigkeit


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie den Verdacht haben, dass gegen geltende Vorschriften eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, können Sie dies der zuständigen Behörde melden. 
Bitte geben Sie dabei möglichst genaue Informationen zum Sachverhalt, Zeitpunkt, Ort und beteiligten Personen an. Die Behörde prüft die Anzeige und entscheidet, ob ein Verfahren eingeleitet wird. Mit
Ihrer Anzeige tragen Sie zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit bei.

• Sie melden den Verdacht bei der zuständigen Behörde.
• Die Behörde prüft Ihre Angaben.
• Bei hinreichendem Verdacht wird ein Verfahren eingeleitet.
• Sie erhalten gegebenenfalls Rückfragen oder weitere Informationen zum Verfahren.

• Sie haben einen konkreten Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit.
• Sie können möglichst genaue Angaben zu Ort, Zeit und Sachverhalt machen.

• Genaue Beschreibung des Sachverhalts
• Angaben zu Ort, Zeit und beteiligten Personen
• Falls vorhanden, Beweismittel wie Fotos oder Dokumente

Es fallen keine Kosten an.

Sie sind nicht verpflichtet, die Anzeige zu erstatten, leisten aber einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit.
Unrichtige oder falsche Angaben können rechtliche Folgen haben.
Ihre Identität kann auf Wunsch vertraulich behandelt werden.