SchwerinCard beantragen
SchwerinCard beantragen
Leistungsbeschreibung
Die SchwerinCard ist eine Ermäßigungskarte der Landeshauptstadt Schwerin. Sie ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern mit Hauptwohnsitz in Schwerin, die Sozialleistungen beziehen, eine Vielzahl von Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme städtischer Einrichtungen. Die Vergünstigungen richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der Einrichtung. Die SchwerinCard wird kostenfrei ausgegeben und ist ab Antragstellung ein Jahr gültig.
Voraussetzungen
Die SchwerinCard erhalten Empfängerinnen und Empfänger folgender Sozialleistungen, sofern der Hauptwohnsitz in Schwerin liegt:
- Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II
- Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld
- Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege (SGB XII)
- Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst / Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz
Welche Unterlagen werden benötigt?
· Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Hauptwohnsitz in Schwerin
· Nachweis über den Bezug einer der genannten Leistungen (z. B. Bewilligungs- oder Leistungsbescheid)
Welche Gebühren fallen an?
- Die Ausstellung der SchwerinCard ist kostenfrei.
- Die Höhe der Vergünstigungen richtet sich nach den gültigen Gebührenordnungen der jeweiligen Einrichtungen.
Bearbeitungsdauer
- Die SchwerinCard wird nach Prüfung der Unterlagen in der Regel sofort ausgestellt.
- Sie ist ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.
Rechtsgrundlage
· Die SchwerinCard wurde 1995 auf Beschluss der Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin eingeführt.
· Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz – Recht der Gemeinden auf Selbstverwaltung.
· Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (insbesondere § 5 KV M-V – Satzungshoheit).
· Die konkreten Vergünstigungen ergeben sich aus den jeweiligen Gebührensatzungen der städtischen Einrichtungen.
Was sollte ich noch wissen?
Wo bekomme ich die Vergünstigungen?
Ermäßigungen mit der SchwerinCard gelten u. a. in folgenden Einrichtungen:
- Volkskundemuseum
- Volkshochschule
- Sternwarte
- Stadtbibliothek
- Konservatorium
- Schleswig-Holstein-Haus
- Stadtarchiv
- Soziokulturelles Zentrum „Der Speicher“
- Zoo Schwerin
- Schwimmhalle
- Mecklenburgisches Staatstheater Schwerin (ausgenommen Gastspiele, Sonderveranstaltungen und Premieren)