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Vorsorge - Betreuungsverfügung online erstellen


Leistungsbeschreibung

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Sie können in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.

Mit dem Online-Tool der Verbraucherzentralen können Sie online eine individuelle Betreuungsverfügung erstellen. Am Ende erhalten Sie eine auf Sie abgestimmte Betreuungsverfügung.

Die Vorlage für die Online-Betreuungsverfügung stammt vom Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz. Vor der Erstellung der Betreuungsverfügung können Sie sich in einer Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz oder im Artikel "Betreuungsverfügung - Was sie im Bedarfsfall regelt" sowie im Ratgeber Patientenverfügung der Verbraucherzentralen informieren.

Mit dieser Anwendung können Sie online eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellen.

Am Ende können Sie das fertige Dokument herunterladen. Die Dokumente müssen Sie nach dem Ausdruck noch mit Datum und Unterschrift versehen.

Wenn sich während der Erstellung der Vollmacht Fragen ergeben, die Sie nicht mit unseren Informationstexten lösen können, schauen Sie bitte in die Broschüre "Betreuungsrecht" des Bundesministeriums der Justiz. Bei weitergehenden Fragen oder individuellen Gestaltungswünschen empfehlen wir, eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Je nach Fragestellung können die Verbraucherzentralen, Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden, Anwältinnen und Anwälte oder Notarinnen und Notare geeignete Stellen sein.