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Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende


Leistungsbeschreibung

Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stellen eine niederschwellige Möglichkeit der Integration durch gemeinwohlorientierte Beschäftigung dar. Sie können sinnvoll die Wartezeit bis zur Anerkennung als Geflüchteter überbrücken.

Arbeitsgelegenheiten werden innerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte durch die Betreiber bereitgestellt und durch die Bewohner ausgeführt. Sie können außerdem bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern durchgeführt werden. Gegen eine Aufwandsentschädigung soll eine sinnstiftende Tätigkeit angeboten werden, die den Geflüchteten tagesstrukturierende Maßnahmen ermöglicht und deren Sprachkenntnisse fördert. Zugleich trägt die Ausübung von gemeinwohlorientierten Tätigkeiten dazu bei, die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen.

An dieser Stelle eröffnet die Stadt Schwerin die Möglichkeit, Interesse an der Durchführung von Arbeitsgelegenheiten zu bekunden. Kosten, die zur Durchführung der Arbeitsgelegenheit anfallen, jedoch nicht von der Regelung des §5 Absatz 2 Asylbewerberleistungsgesetz erfasst sind, können nicht übernommen werden.