Leistungsbeschreibung


Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die Landeshauptstadt Schwerin Zahlungen von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die von der Landeshauptstadt Schwerin Ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen (SEPA=Single Euro Payments Area). Der Abruf der Beträge erfolgt dann zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen.

Vorteile für Sie:

  • Sie haben lediglich einen einmaligen Aufwand zur Erteilung des SEPA-Mandates.
  • Die Zahlung aller Beträge erfolgt dann stets pünktlich, sicher und ohne Risiko.
  • Zukünftig werden automatisch alle Veränderungen zum Fälligkeitstag berücksichtigt.


Wichtig: Ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat ist für jede einzelne Forderung zu erteilen. Die Abbuchungen werden nur für die genannte Forderung vorgenommen. So müssen bei einzelnen Änderungen nicht alle Lastschriftmandate wiederrufen werden.

Hinweise:

  • Sie werden vor der erstmaligen Abbuchung schriftlich informiert.
  • Änderungen zum SEPA-Lastschriftmandat teilen Sie bitte mindestens zwei Wochen vor der Fälligkeit schriftlich mit.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Konto zur Fälligkeit hinreichend gedeckt ist.
  • Sie können das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.
  • Es verfällt bei der erstmaligen Rücklastschrift. Die Rücklastschriftgebühren wären dann durch Sie zu erstatten.
Kontaktpersonen

  • Fachgruppenleiter/in Herr Michael Schlag
  • Sachbearbeiter/in Frau Margitta Hinz
  • Sachbearbeiter/in Frau Marion Kersten
  • Sachbearbeiter/in Frau Kathrin Nagurski
  • Sachbearbeiter/in Frau Sandra Ihden