SEPA Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilen
SEPA Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die Landeshauptstadt Schwerin Zahlungen von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die von der Landeshauptstadt Schwerin Ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen (SEPA=Single Euro Payments Area). Der Abruf der Beträge erfolgt dann zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen.
Vorteile für Sie:
- Sie haben lediglich einen einmaligen Aufwand zur Erteilung des SEPA-Mandates.
- Die Zahlung aller Beträge erfolgt dann stets pünktlich, sicher und ohne Risiko.
- Zukünftig werden automatisch alle Veränderungen zum Fälligkeitstag berücksichtigt.
Wichtig: Ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat ist für jede einzelne Forderung zu erteilen. Die Abbuchungen werden nur für die genannte Forderung vorgenommen. So müssen bei einzelnen Änderungen nicht alle Lastschriftmandate wiederrufen werden.
Hinweise:
- Sie werden vor der erstmaligen Abbuchung schriftlich informiert.
- Änderungen zum SEPA-Lastschriftmandat teilen Sie bitte mindestens zwei Wochen vor der Fälligkeit schriftlich mit.
- Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Konto zur Fälligkeit hinreichend gedeckt ist.
- Sie können das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.
- Es verfällt bei der erstmaligen Rücklastschrift. Die Rücklastschriftgebühren wären dann durch Sie zu erstatten.
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