Online-Petition - Landeshauptstadt Schwerin
Online-Petition - Landeshauptstadt Schwerin
Leistungsbeschreibung
Petitionen sind Eingaben, mit denen Anregungen oder Beschwerden in eigener Sache, für andere oder im allgemeinen Interesse vorgetragen werden.
Anregungen sind dabei Forderungen und Vorschläge an die Stadtvertretung oder die Stadtverwaltung oder andere städtische Einrichtungen mit dem Ziel, dass diese etwas veranlassen oder unterlassen.
Beschwerden sind dagegen Beanstandungen, die sich gegen ein Handeln oder Unterlassen der Stadtvertretung oder der Stadtverwaltung oder anderer städtischer Einrichtungen wenden.
Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Schwerin haben unabhängig von ihrem Alter das Recht, sich mit Anregungen oder Beschwerden an die Stadtvertretung zu wenden. Ebenso können sich natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen, die in der Gemeinde ein Grundstück besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, mit Petitionen an die Stadtvertretung wenden. Dies kann sowohl schriftlich als auch zur Niederschrift beim Stadtpräsidenten erfolgen.
Verfahrensablauf
Der Stadtpräsident informiert die Mitglieder der Stadtvertretung über die eingerechte Anregung bzw. Beschwerde. Im weiteren Verfahren befasst sich der Hauptausschuss mit der eingereichten Anregung bzw. Beschwerde
Für die Beratung im Hauptausschuss nimmt der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin zu der Petition Stellung.
Der Hauptausschuss kann die Petition im Einzelfall auch in einen oder mehrere Fachausschüsse zur Vorberatung überweisen. Außerdem können Sachverständige, Betroffene oder die Petenten selbst angehört werden. Abschließend erhält der Petent bzw. die Petentin ein Schreiben zum Abschluss des Petitionsverfahrens.