Liegenschaften - Bauabsteckung anfragen
Liegenschaften - Bauabsteckung anfragen
- Verdeutlichen der Maße eines zu errichtenden Gebäudes auf dem Bauplatz
- Vermeiden von Überbauungen von Grundstücksgrenzen bei neu zu errichtenden Bauwerken in der Nähe oder direkt auf der Grundstücksgrenze
- Amtlicher Lageplan erforderlich
- Antrag notwendig
- Kostenpflicht
- Zuständig
- untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
- sonstige Vermessungsbüros
Leistungsbeschreibung
Eine Bauabsteckung ist für die Realisierung von Bauvorhaben in den meisten Fällen notwendig. Sie wird durchgeführt, um die Maße eines zu errichtenden Gebäudes auf dem Bauplatz zu verdeutlichen. Insbesondere, wenn das neu zu errichtende Bauwerk in der Nähe oder direkt auf der Grundstücksgrenze entstehen soll, wird so das Einhalten von Grenzabständen gewährleistet und die Überbauung von Grundstücksgrenzen vermieden.
Verfahrensablauf
Antragstellung (persönlich, ansonsten formlos per E-Mail oder Post), Durchführung der Absteckungsarbeiten, Gebührenbescheid
Zuständige Stelle
- untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
- sonstige Vermessungsbüros
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.
Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Amtlicher Lageplan
Welche Gebühren fallen an?
zu erfragen bei der zuständigen Stelle
Welche Fristen muss ich beachten?
je nach Vereinbarung
Rechtsgrundlage
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276)
Anträge / Formulare
formlos