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Liegenschaften - Bauabsteckung anfragen


  • Verdeutlichen der Maße eines zu errichtenden Gebäudes auf dem Bauplatz
  • Vermeiden von Überbauungen von Grundstücksgrenzen bei neu zu errichtenden Bauwerken in der Nähe oder direkt auf der Grundstücksgrenze
  • Amtlicher Lageplan erforderlich
  • Antrag notwendig
  • Kostenpflicht
  • Zuständig
    • untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
    • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
    • sonstige Vermessungsbüros

Leistungsbeschreibung

Eine Bauabsteckung ist für die Realisierung von Bauvorhaben in den meisten Fällen notwendig. Sie wird durchgeführt, um die Maße eines zu errichtenden Gebäudes auf dem Bauplatz zu verdeutlichen. Insbesondere, wenn das neu zu errichtende Bauwerk in der Nähe oder direkt auf der Grundstücksgrenze entstehen soll, wird so das Einhalten von Grenzabständen gewährleistet und die Überbauung von Grundstücksgrenzen vermieden.

Antragstellung (persönlich, ansonsten formlos per E-Mail oder Post), Durchführung der Absteckungsarbeiten, Gebührenbescheid

  • untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
  • sonstige Vermessungsbüros
Spezielle Hinweise

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.

Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.

zu erfragen bei der zuständigen Stelle