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Liegenschaften - Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen


  • Nachweis darüber auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist
  • Nachweis, dass ein Gebäude innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht
  • Nachweis ob Grenzüberbauten vorkommen.
  • Kurze Beschreibung von potentiellen Überbauten
  • Wird für Beleihungszwecke benötigt.
  • Antrag notwendig
  • Kostenpflicht
  • Zuständig:
    • Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
    • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)

Leistungsbeschreibung

Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber

  • auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist
  • und dass es innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht
  • oder ob Grenzüberbauten vorkommen.

Überbauten werden dabei kurz beschrieben.

Die Grenzbescheinigung wird hauptsächlich für Beleihungszwecke benötigt.

Antragstellung (persönlich oder formlos per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Übergabe oder Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid

  • Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Spezielle Hinweise

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.

Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.

Eine Grenzbescheinigung kostet:

  • im Zusammenhang mit einer Gebäudeeinmessung und Einmessung von Nutzungsartengrenzen (Tarifstelle 13): 90 EUR oder
  • nach vorhandenen Katasterunterlagen:
    • ohne Ortsbesichtigung: 113 EUR
    • mit Ortsbesichtigung:  226 EUR

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 JAHR

Formlose Antragstellung