Liegenschaften - Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen
Liegenschaften - Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen
- Nachweis darüber auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist
- Nachweis, dass ein Gebäude innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht
- Nachweis ob Grenzüberbauten vorkommen.
- Kurze Beschreibung von potentiellen Überbauten
- Wird für Beleihungszwecke benötigt.
- Antrag notwendig
- Kostenpflicht
- Zuständig:
- Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Leistungsbeschreibung
Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber
- auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist
- und dass es innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht
- oder ob Grenzüberbauten vorkommen.
Überbauten werden dabei kurz beschrieben.
Die Grenzbescheinigung wird hauptsächlich für Beleihungszwecke benötigt.
Verfahrensablauf
Antragstellung (persönlich oder formlos per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Übergabe oder Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid
Zuständige Stelle
- Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.
Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.
Welche Gebühren fallen an?
Eine Grenzbescheinigung kostet:
- im Zusammenhang mit einer Gebäudeeinmessung und Einmessung von Nutzungsartengrenzen (Tarifstelle 13): 90 EUR oder
-
nach vorhandenen Katasterunterlagen:
- ohne Ortsbesichtigung: 113 EUR
- mit Ortsbesichtigung: 226 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge / Formulare
Formlose Antragstellung