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Liegenschaften - Lageplan als Bauvorlage (Bescheinigung für festgestellte Grenzpunkte): Erstellung beantragen


  • Lageplan für Bauantrag, wenn Gebäude näher als 0,5 m an der Grundstücksgrenze errichtet werden sollen
  • Lageplan für Bauantrag, wenn Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.
  • Antrag notwendig
  • Kostenpflicht
  • Bescheinigung
  • Zuständig: Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte oder ÖBVIs

Leistungsbeschreibung

Für einen Bauantrag sind Lagepläne von der zuständigen Stelle zu erstellen, wenn

  • Gebäude näher als 0,5 m an der Grundstücksgrenze errichtet werden sollen oder
  • Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.

Die Prüfung, ob es sich um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt, wird durch die zuständige Stelle durchgeführt und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.

Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid

  • Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Spezielle Hinweise

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.

Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.

Aktenzeichen vom Baugenehmigungsverfahren, wenn vorhanden

Gebühr nach Zeitaufwand: Für die Erledigung örtlicher und häuslicher Arbeiten je angefangene halbe Arbeitsstunde

  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Beamte der Laufbahngruppe 2 ab dem zweiten Einstiegsamt (bisher höherer vermessungstechnischer Dienst) oder vergleichbare Angestellte: 58 EUR
  • Messtruppführer, Beamte der Laufbahngruppe 2 unterhalb des zweiten Einstiegsamtes (bisher gehobener Dienst) oder vergleichbare Angestellte: 49 EUR
  • vermessungstechnische Fachkräfte, Beamte der Laufbahngruppe 1 ab dem zweiten Einstiegsamt (bisher mittlerer Dienst) oder vergleichbare Angestellte: 40 EUR
  • sonstige technische Kräfte, Messgehilfen oder andere entsprechend eingesetzte Hilfskräfte: 30,50 EUR

 Anmerkungen:

  • Mit der Gebühr sind Fahrkosten, Reisekosten sowie Kosten für den Einsatz geodätischer Instrumente und Arbeitsgeräte abgegolten.
  • Reisezeiten zum Messungsobjekt sind wie Arbeitszeiten zu werten.

ergeben sich aus dem Antragsverfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung

Antragsformular