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Wahlen - Wählbarkeitsbescheinigung für Bundestagswahl beantragen


Leistungsbeschreibung

Wer sich als Einzel- oder Parteibewerber für die Bundestagswahl aufstellen lässt, muss der jeweils zuständigen Wahlleitung eine Wählbarkeitsbescheinigung vorlegen. In der Regel halten die Parteien die Vordrucke bereit. Einzelbewerber wenden sich an die Wahlleitung.

Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.

Soweit dies nicht der Fall ist und Sie der Auffassung sind, dennoch wählbar zu sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.

Wählbar ist, wer am Wahltage

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.

Zudem dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.