Änderungsmitteilung Steuern
Änderungsmitteilung Steuern
Leistungsbeschreibung
Die Landeshauptstadt Schwerin erhebt verschiedene Steuern und Abgaben. Änderungen persönlicher, wirtschaftlicher oder objektspezifischer Verhältnisse können Einfluss auf die Steuerpflicht oder die Höhe der festgesetzten Steuer haben.
Mit dieser Dienstleistung können steuerrelevante Änderungen der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Dazu gehören beispielsweise Änderungen beim Namen, Adressänderungen oder Änderungen der Bankdaten.
Die Mitteilung unterstützt die korrekte und aktuelle Bearbeitung Steuerangelegenheiten.
Verfahrensablauf
- Die Änderung wird über das bereitgestellte Formular mitgeteilt
- Die Angaben und Unterlagen werden durch die zuständige Stelle geprüft
- Gegebenenfalls werden weitere Nachweise angefordert
- Nach Abschluss der Prüfung erfolgt eine Aktualisierung der Steuerdaten
- Falls erforderlich, wird ein geänderter Bescheid erstellt
Zuständige Stelle
Fachdienst Finanzwirtschaft, Stadtkasse - Abgaben
Fachbereich Finanzen / Steuerverwaltung der Landeshauptstadt Schwerin
Voraussetzungen
- Es liegt eine Änderung vor, die Auswirkungen auf eine kommunale Steuer oder Abgabe haben kann
- Die antragstellende Person ist steuerpflichtig oder vertretungsberechtigt
Welche Gebühren fallen an?
Für die Mitteilung von Änderungen entstehen grundsätzlich keine Gebühren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Änderungen sollten unverzüglich nach Eintritt des maßgeblichen Sachverhalts mitgeteilt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach Art und Umfang der Änderung sowie der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.
Hinweise / Besonderheiten
- Änderungen können Auswirkungen auf bestehende Steuerbescheide haben
- Unvollständige Angaben können die Bearbeitung verzögern
- Je nach Steuerart können zusätzliche Nachweise erforderlich sein