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Änderungsmitteilung Steuern


Leistungsbeschreibung

Die Landeshauptstadt Schwerin erhebt verschiedene Steuern und Abgaben. Änderungen persönlicher, wirtschaftlicher oder objektspezifischer Verhältnisse können Einfluss auf die Steuerpflicht oder die Höhe der festgesetzten Steuer haben.
Mit dieser Dienstleistung können steuerrelevante Änderungen der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Dazu gehören beispielsweise Änderungen beim Namen, Adressänderungen oder Änderungen der Bankdaten.

Die Mitteilung unterstützt die korrekte und aktuelle Bearbeitung Steuerangelegenheiten.

  1. Die Änderung wird über das bereitgestellte Formular mitgeteilt
  2. Die Angaben und Unterlagen werden durch die zuständige Stelle geprüft
  3. Gegebenenfalls werden weitere Nachweise angefordert
  4. Nach Abschluss der Prüfung erfolgt eine Aktualisierung der Steuerdaten
  5. Falls erforderlich, wird ein geänderter Bescheid erstellt

Fachdienst Finanzwirtschaft, Stadtkasse - Abgaben

Fachbereich Finanzen / Steuerverwaltung der Landeshauptstadt Schwerin

  • Es liegt eine Änderung vor, die Auswirkungen auf eine kommunale Steuer oder Abgabe haben kann
  • Die antragstellende Person ist steuerpflichtig oder vertretungsberechtigt

Für die Mitteilung von Änderungen entstehen grundsätzlich keine Gebühren.

Änderungen sollten unverzüglich nach Eintritt des maßgeblichen Sachverhalts mitgeteilt werden.

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach Art und Umfang der Änderung sowie der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.

  • Änderungen können Auswirkungen auf bestehende Steuerbescheide haben
  • Unvollständige Angaben können die Bearbeitung verzögern
  • Je nach Steuerart können zusätzliche Nachweise erforderlich sein