Online-Wache - Andere Strafanzeige
Online-Wache - Andere Strafanzeige
Leistungsbeschreibung
Sie können eine Strafanzeige stellen, ganz gleich, ob Sie geschädigt sind, eine Straftat bezeugen können oder unbeteiligt sind. Eine schnelle Bearbeitung wird durch die Auswahl des Bundeslandes, in dem sich das Ereignis zugetragen hat, gefördert. Eine Anzeige können Sie formlos, telefonisch, online und auf der Wache, entweder anonym oder mit Angabe Ihrer Kontaktdaten, stellen. Die Online-Anzeige ist als Zusatzangebot zu verstehen.
Bei der Strafanzeige steht die Mitteilung eines strafrechtlichen Sachverhaltes im Mittelpunkt. Es wird nach unterschiedlichen Deliktgruppen unterschieden. Wenn das Delikt, welches Sie anzeigen wollen, nicht aufgelistet ist, wählen Sie bitte die Deliktgruppe Andere Straftat aus.
Wenn Sie eine Anzeige erstatten, sind Sie Zeuge im Strafverfahren. Ungeachtet Ihrer online erstatteten Anzeige kann es erforderlich sein, Sie im Rahmen der weiteren Bearbeitung dieser auf die hierfür zuständige Polizeidienststelle vorzuladen, zum Beispiel, um mit Ihnen persönlich eine Zeugenvernehmung durchführen zu können.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, der Anzeige Fotos, Belege oder Dokumente als elektronische Anlagen beizufügen. Diese Möglichkeit sollte insbesondere genutzt werden, um Nachweise (Kaufbelege, Quittungen oder Bilder von gestohlenen Gegenständen, beschädigten Sachen oder Screenshots von Bildschirminhalten) der Polizei bereits mit der Anzeige zu übermitteln.
Voraussetzungen
Jede Person, die Kenntnis einer Straftat hat, kann eine Anzeige aufgeben. Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ggf. Nachweise (Kaufbelege, Quittungen, oder Bilder)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebüren an
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Frist ist nicht einzuhalten. Allerdings sollten Sie die jeweiligen Verjährungsfristen beachten, denn in der Regel verjähren Straftaten im Normalfall nach einer gewissen Zeitspanne.
Bemerkungen
In Notfällen verwenden Sie die Notrufnummer 110.
Die Online-Wache ist nicht für die Entgegennahme von Notrufen geeignet.
In dringenden Fällen - oder in solchen Fällen, in denen Sie sich hinsichtlich der Eilbedürftigkeit polizeilicher Maßnahmen nicht sicher sind - suchen Sie bitte umgehend die nächste Polizeidienststelle auf oder rufen Sie Ihre Polizei über die Amtsrufnummer an.