Leistungsbeschreibung


Als Arbeitgeber erstatten Sie für Ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung. Damit Sie an diesem Meldeverfahren teilnehmen können, benötigen Sie eine Betriebsnummer für jeden Ihrer Beschäftigungsbetriebe. Auf diese Weise sind Sie als Arbeitgeber für die Sozialversicherungsträger eindeutig identifizierbar. Das ist zum Beispiel wichtig, damit Ihre Beitragszahlungen Ihrem Konto zugeordnet werden können.

Die zuständige Stelle vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten.

Dies geschieht im Onlineverfahren.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Seit dem 01.01.2017 besteht die gesetzliche Verpflichtung, Betriebsnummern elektronisch zu beantragen.