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Förderantrag für die Schweriner Bürgerstiftung


Leistungsbeschreibung

Die Schweriner Bürgerstiftung unterstützt Projekte und Vorhaben, die dem Gemeinwohl dienen und auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet einen positiven Beitrag für die in Schwerin lebenden Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Schwerin leisten.

Mit dieser Dienstleistung können Förderanträge für entsprechende Projekte elektronisch eingereicht werden. Im Antrag sind insbesondere Angaben zum geplanten Vorhaben, zur Zielgruppe sowie zum Finanzierungsbedarf und zur geplanten Verwendung der Fördermittel zu machen.

Nach Eingang des Antrags wird dieser auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit geprüft. Über die Bewilligung einer Förderung entscheidet das zuständige Gremium der Schweriner Bürgerstiftung nach den geltenden Fördergrundsätzen.

  1. Der Förderantrag wird über das digitale Antragsverfahren eingereicht.
  2. Die eingereichten Angaben und Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.
  3. Der Antrag wird hinsichtlich seiner Förderfähigkeit und der Übereinstimmung mit den Förderzielen der Schweriner Bürgerstiftung geprüft.
  4. Gegebenenfalls werden ergänzende Angaben oder Nachweise angefordert.
  5. Das zuständige Gremium entscheidet über den Antrag.
  6. Die antragstellende Person oder Organisation erhält eine Mitteilung über die Entscheidung.
  7. Bei einer Bewilligung erfolgt die Auszahlung der Fördermittel nach den geltenden Bedingungen.

  • Fachgruppe Investitions- und Fördermittelmanagement

  • Das geplante Vorhaben entspricht den Förderzielen und Fördergrundsätzen der Schweriner Bürgerstiftung.
  • Die antragstellende Person oder Organisation ist nach den geltenden Förderbedingungen antragsberechtigt.
  • Das Vorhaben wurde noch nicht abgeschlossen.
  • Die erforderlichen Angaben und Nachweise werden vollständig eingereicht.

Jedes Vorhaben ist mit folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Beschreibung des geplanten Projektes
  • Angaben zu den Projektzielen und zur Zielgruppe
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Angaben zu weiteren Fördermitteln oder Eigenmitteln
  • Nachweis über die antragstellende Organisation
  • gegebenenfalls Satzung oder Vereinsunterlagen
  • gegebenenfalls weitere projektbezogene Nachweise

Für die Antragstellung entstehen keine Gebühren.

Die Anträge sind innerhalb der von der Schweriner Bürgerstiftung festgelegten Förderperiode einzureichen. Die jeweils geltenden Fristen sind der Internetseite der Schweriner Bürgerstiftung zu entnehmen.

Die Bearbeitungsdauer richtet sich insbesondere nach Umfang und Komplexität des Vorhabens, der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie den Entscheidungsfristen des zuständigen Gremiums.

  • Satzung und Fördergrundsätze der Schweriner Bürgerstiftung
  • gesetzlichen Bestimmungen der Abgabenordnung und ihrer Satzung

  • Ein Antrag begründet keinen Anspruch auf eine Förderung.
  • Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel
  • Fördermittel dürfen nur für den im Antrag angegebenen und bewilligten Zweck verwendet werden.
  • Änderungen des geförderten Vorhabens bedürfen der vorherigen Zustimmung der Schweriner Bürgerstiftung.
  • Nach Abschluss des Projektes ist ein Nachweis über die Verwendung der Fördermittel einzureichen.