BAföG - Aufstiegs-BAföG (AFBG) / Meister-BAföG beantragen
BAföG - Aufstiegs-BAföG (AFBG) / Meister-BAföG beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Mit der Aufstiegsfortbildungsförderung, dem sogenannten Aufstiegs-BAföG, können Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, um sich für Fach- und Führungspositionen oder für die berufliche Selbstständigkeit zu qualifizieren. Rund 700 Fortbildungsabschlüsse einer höherqualifizierten Berufsbildung können gefördert werden, zum Beispiel:
- Meisterin oder Meister
- Fachwirtin oder Fachwirt
- Technikerin oder Techniker
- Erzieherin oder Erzieher
Sie können nur zwischen Aufstiegsfortbildungen wählen, für die Sie die berufliche Vorqualifikation besitzen.
Die berufliche Aufstiegsfortbildung kann Sie unterstützen durch:
- Beiträge zu Ihren Maßnahmekosten
- Beiträge zu Ihrem Lebensunterhalt
Sie können die Aufstiegsfortbildung in Vollzeit oder berufsbegleitend in Teilzeit absolvieren. Sie können die Unterstützung auch für mehrere Abschnitte beantragen. Ihre Fortbildung muss von einem Träger angeboten werden, der dafür geeignet ist, zum Beispiel von einem
- öffentlichen Träger,
- staatlich anerkannten Träger oder
- zertifizierten Träger.
Sie können eine Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 EUR erhalten. Die Hälfte davon ist ein Zuschuss, die andere Hälfte ein Darlehen, das Sie zurückzahlen müssen. Bei erfolgreichem Abschluss kann Ihnen ein Teil des Darlehens erlassen werden. Bei Existenzgründung kann Ihnen unter bestimmten Umständen das gesamte Darlehen erlassen werden.
Ebenso wird Ihre fachpraktische Arbeit gefördert, die Sie zum Beispiel im Rahmen der Meisterprüfung erstellen. Dafür können Sie bis zur Hälfte der notwendigen entstandenen Materialkosten erhalten, höchstens jedoch bis zu 2.000 EUR, hälftig als Zuschuss, hälftig als Darlehen.
Mit der Bewilligung der Aufstiegsfortbildungsförderung haben Sie Anspruch auf den Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Ihr Darlehen ist während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von 2 Jahren zins- und tilgungsfrei.
Beiträge zum Lebensunterhalt können Sie nur beantragen, wenn Sie Ihre Fortbildung in Vollzeit absolvieren. Als Elternteil eines oder mehrerer Kinder erhalten Sie einen höheren Zuschuss. Alleinerziehende erhalten einen monatlichen Kinderbetreuungszuschlag für jedes Kind unter 14 Jahren.
Wenn Sie anderes Einkommen oder Vermögen haben, wird Ihnen dies angerechnet. Auch andere staatliche Leistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, müssen Sie bei der Antragstellung angeben. Unterhalt, der Ihnen gezahlt wird, müssen Sie nicht zurückzahlen.
Auch als Ausländerin oder Ausländer können Sie die Aufstiegsfortbildungsförderung erhalten, wenn Sie zum Beispiel:
- Angehörige der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind oder
- über bestimmte Aufenthaltstitel oder eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen oder
- sich insgesamt 3 Jahre im Inland aufgehalten haben und erwerbstätig waren.
Aufstiegsbafög können Sie über folgenden Link auch online beantragen: afbg-digital.de
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die Aufstiegsfortbildungsförderung bei der zuständigen AFBG-Vollzugsstelle Ihres Wohnsitzes.
- Sie stellen den Antrag mit allen benötigten Unterlagen elektronisch oder schriftlich. In den meisten Bundesländern können Sie den Antrag auch digital stellen.
- Wenn Sie den Antrag elektronisch oder schriftlich ausfüllen:
- Sie wählen die notwendigen Formblätter aus und füllen den Antrag am Computer aus. Am Schluss des Antrags tragen Sie Ihren Namen ein.
- Sie schicken Ihren Antrag per E-Mail an die zuständige AFBG-Vollzugsbehörde oder Sie drucken den Antrag aus und senden ihn mit den erforderlichen Nachweisen per Post an Ihre zuständige AFBG-Vollzugsstelle.
- Die AFBG-Vollzugsstelle prüft Ihre Angaben, entscheidet, ob Sie eine Förderung nach dem AFBG erhalten, und schickt Ihnen einen Bescheid.
- Dem Bescheid können Sie entnehmen, ob, wie und in welcher Höhe Sie gefördert werden.
- Neben den Zuschüssen haben Sie mit der Bewilligung einen Anspruch auf den Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
- Ihr Darlehen ist während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von 2 Jahren zins- und tilgungsfrei. Das bedeutet, dass Sie erst 2 Jahre nach Ende der Fortbildung das Darlehen zurückzahlen müssen.
Hier Geht es zum Online-Antrag: afbg-digital.de
Voraussetzungen
- Sie besitzen die notwendige berufliche Vorqualifikation für die Qualifizierung, die Sie anstreben.
- Der Fortbildungsträger muss anerkannt sein, zum Beispiel als:
- öffentlicher Träger,
- staatlich anerkannter Träger oder
- zertifizierter Träger.
- Die Fortbildungen bereiten auf einen öffentlich-rechtlich geregelten oder diesem gleichgestellten Fortbildungsabschluss vor.
- Die Fortbildung in Vollzeit bietet
- mindestens 400 Unterrichtsstunden,
- Abschluss innerhalb von 36 Kalendermonaten und
- in der Regel mindestens 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen pro Woche.
- Die Fortbildung in Teilzeit bietet
- mindestens 400 Unterrichtsstunden,
- Abschluss innerhalb von 48 Kalendermonaten und
- im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Monat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formblätter des Antragsverfahrens
- Nachweis über ein eigenes Einkommen und Vermögen sowie über das Einkommen des Ehegatten (nur bei Vollzeitmaßnahmen)
Über weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.
Bei Maßnahmen in Teilzeitform:
• Formblatt A (inkl. Lebenslauf)
• Nachweis über bisherige Berufsabschlüsse, z.B. Kopie Gesellenbrief
• Formblatt B
• Zertifikat des Bildungsträgers / Qualitätssicherungssystem
• Formblatt Z
• Fortbildungs-/ Teilnehmervertrag
• Gebührenbescheid der Krankenkasse zur Kranken-/ und Pflegeversicherung (dies ist nur notwendig, wenn Sie nicht gesetzlich versichert sind!)
Zusätzlich bei Maßnahmen in Vollzeitmaßnahmen:
• Anlage 1 zu Formblatt A
• aktueller Nachweis (Kontoauszug) aller vorhandenen Konten, sowie Bausparer, Wertpapier, Aktienfonds, etc.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Maßnahmebeitrag und Unterhaltsbeitrag müssen spätestens bis zum Ende der Maßnahme beziehungsweise bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnitts beantragt werden. Leistungen für den Lebensunterhalt werden ab dem Monat des Unterrichtsbeginns, frühestens ab Beginn des Antragsmonats gewährt. Eine rückwirkende Bewilligung dieser Leistung ist nicht möglich.
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG)
- Act on the Promotion of Advanced Vocational Training (Advanced Vocational Training Promotion Act - AFBG)
- Ustawa o promocji zaawansowanego szkolenia zawodowego (Ustawa o promocji zaawansowanego szkolenia zawodowego - AFBG)
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
- Upgrading Training Assistance Act (AFBG)
- Ustawa o wspieraniu szkoleń podnoszących kwalifikacje (AFBG)
Was sollte ich noch wissen?
- Informationsbroschüre zum Aufstiegs-BAföG auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
- Informationsseite zum Aufstiegs-BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
- Übersicht der Länderangebote für die digitale Antragstellung und den Online-Antrag
- Information brochure on the Upgrading BAföG on the website of the Federal Ministry of Education and Research (BMBF)
- Information page on the Federal Ministry of Education and Research's (BMBF) Upgrading Training Assistance Act (Aufstiegs-BAföG)
- Overview of country offers for digital applications and online applications
- Broszura informacyjna na temat programu Upgrading BAföG na stronie internetowej Federalnego Ministerstwa Edukacji i Badań Naukowych (BMBF)
- Strona informacyjna na temat ustawy Federalnego Ministerstwa Edukacji i Badań Naukowych (BMBF) o pomocy w podnoszeniu kwalifikacji (Aufstiegs-BAföG)
- Przegląd krajowych ofert aplikacji cyfrowych i aplikacji online
Bemerkungen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern