Leistungsbeschreibung


Nach der Änderung des Personenstandsgesetzes mit Wirkung vom 01.01.2009 ist das Stadtarchiv Schwerin für die Aufbewahrung der historischen Geburtenregister, Heiratsregister und Sterberegister zuständig, die seit 1876 entstanden und aus dem Standesamt Schwerin oder seinen Vorläufern kommen. Die Vorläufer waren bis 1928 das ehemalige Standesamt Schwerin-Land sowie das ehemalige Standesamt Schwerin-Stadtbezirk.

Im geänderten Personenstandsgesetz wurden Fristen festgelegt: Geburtsregister werden nach 110 Jahren Archivgut und sind damit öffentlich zugänglich, Heiratsregister nach 80 Jahren und Sterberegister bereits nach 30 Jahren, alle jüngeren Unterlagen befinden sich noch im Standesamt Schwerin und unterliegen den dortigen rechtlichen Regelungen.

Aufgrund der historischen Bedeutung dieser Unterlagen sowie dem teilweise mangelhaften Zustand ist jedoch keine Direktbenutzung dieser Register möglich, es werden nur schriftliche Auskünfte erteilt. Für eine Anfrage benötigen wir die möglichst vollständigen Namen und Lebensdaten der angefragten Person(en) sowie möglichst alle weiteren Hinweise zu ihnen, soweit diese bereits vorliegen. Ihre Anfrage können Sie per Mail direkt an die zuständigen Mitarbeiter schicken oder per Brief an unsere Hauptstelle unter der Adresse: Stadtarchiv Schwerin, Johannes-Stelling-Straße 2, 19053 Schwerin.

Bitte beachten Sie die Entgeltordnung des Stadtarchivs Schwerin, in der Entgelte für die Nutzung von Archivalien, die Beantwortung schriftlicher Anfragen und die Erstellung von Kopien jeder Art geregelt ist.

Welche Gebühren fallen an?


Kontaktpersonen

  • Archivar/in Herr Jörg Moll