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Fachdienst Bildung & Sport


Der Fachdienst Bildung und Sport ist unterteilt in zwei Fachgruppen: Fachgruppe Bildung und Fachgruppe Sport.
Zur Fachgruppe Bildung gehören:

1.) Schulverwaltung
Die Landeshauptstadt Schwerin ist Schulträgerin der staatlichen Grundschulen, Regionalschulen, Gymnasien Beruflichen Schulen, Förderschulen, Gesamtschulen und Abendgymnasien. Sie hat die Sachkosten für die sog. „äußere Schulverwaltung“ zu tragen. Sie ist insbesondere Eigentümerin der Schulgebäude, hat für die Ausstattung der Schulen und die Beschaffung der Lernmittel Sorge zu tragen.
Darüber hat die Landeshauptstadt Schwerin als „Planungsträgerin“ die Schulentwicklungspläne für die allgemeinbildenden Schulen und Beruflichen Schulen aufzustellen, in denen das Schulnetz in der Landeshauptstadt Schwerin für fünfjährige Planungszeiträume festgeschrieben wird.

2.) Kindertagesförderung
Besuchen Kinder die Krippe, den Kindergarten, Hort oder werden von Kindertagespflegepersonen betreut ist die Landeshauptstadt Schwerin als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Platzbewilligungen und etwaige Anträge auf Ermäßigung von Elternbeiträgen zuständig.
Die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder bei der Kindertagespflege setzt voraus, dass die Einrichtungsträger und die Kindertagespflegepersonen über entsprechende Betriebserlaubnisse verfügen, für deren Erteilung die Landeshauptstadt ebenfalls zuständig ist.
Nicht zuletzt führt die Landeshauptstadt Schwerin mit den Einrichtungsträgern die Verhandlungen über die Kosten für einen Platz in Krippe, Kita und Hort und setzt die Platzkosten für die Betreuung in der Kindertagespflege fest.

3.) BAföG-Kompetenzzentrum
Das BAföG-Kompetenzzentrum für die Landeshauptstadt Schwerin und den Landkreis Ludwigslust-Parchim reicht Förderungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz aus.

4.) Fachgruppe Sport, Bau und Finanzen
In dieser Fachgruppe werden alle Bauvorhaben in den städtischen Schulen und Sportanlagen federführend begleitet. Hier erfolgt die Vergabe und Belegung der städtischen Sportanlagen. Zu der Vielzahl kommunaler Sportstätten zählt auch die Schwimmhalle auf dem Großen Dreesch mit ihrer Sauna. Sportvereine können im Rahmen der städtischen Sportförderrichtlinien Unterstützung für ihre Vereinsarbeit erhalten. Des Weiteren kümmert sich die Fachgruppe um die sächliche und technische Ausstattung der öffentlichen Schulen.

Diese Einrichtung gehört zu Dezernat II.


Stadtverwaltung Schwerin - Stadthaus

Am Packhof 2-6 19053 Schwerin Tel.:  0385 545-2000 E‑Mail: mgabriel@schwerin.de

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