Bauantrag - Genehmigungsfreistellung für Wohnbebauungen in B-Plangebieten anzeigen
Leistungsbeschreibung
Für die Vorlage auf Genehmigungsfreistellung müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Onlineservice nutzen. Der Bauherr muss die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure) in Anspruch nehmen. Zu den vorzulegenden erforderlichen Unterlagen gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung der eingereichten Genehmigungsfreistellung erforderlich sind.
Die Genehmigungsfreistellung ist je nach Gemeindesatzung gebührenpflichtig.
Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin
Zuständige Ansprechpartner für die Stadtteile:
Stadtteil | Ansprechpartner/in | Telefonnummer | |
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Lewenberg, Warnitz, Göhrener Tannen, Friedrichstal, Sacktannen | Frau Menzel | 0385 545-2500 | kmenzel@schwerin.de |
Medewege, Neumühle, Wickendorf, Lankow | Frau Börger | 0385 545-2553 | aboerger@schwerin.de |
Krebsförden, Görries, Wüstmark | Frau Wöstenberg | 0385 545-2552 | awoestenberg@schwerin.de |
Zippendorf, Großer Dreesch, Gartenstadt, Neu Zippendorf, Feldstadt | Frau Henneberg | 0385-545-2563 | khenneberg@schwerin.de |
Ostorf, Weststadt, Schelfstadt, Paulstadt | Frau Peters | 0385 545-2556 | apeters@schwerin.de |
Altstadt, Mueß, Werdervorstadt, Schelfwerder, Mueßer Holz | Frau Neetzow | 0385 545-2566 | aneetzow@schwerin.de |
An wen muss ich mich wenden?
Die erforderlichen Unterlagen sind bei der Gemeinde einzureichen.
Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin
untere Bauaufsichtsbehörde (Fachgruppe Bauordnung) im Fachdienst Bauen und Denkmalpflege der Landeshauptstadt Schwerin
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Einreichung der erforderlichen Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Festsetzungen darüber enthält
Welche Gebühren fallen an?
eventuell Gebühren nach der Satzung der Gemeinde
Welche Fristen muss ich beachten?
- Wenn Ihnen eine Genehmigungsfreistellung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: ja
- Online-Dienst vorhanden: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin
Der Bauherr kann im Bauantrags-Formular erklären, dass sein Antrag an die Gemeinde im Falle der Weiterleitung in das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren als Bauantrag zu werten ist.