Leistungsbeschreibung


Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

  • In der Landeshauptstadt Schwerin können Elektroaltgeräte (EAG) im Hol- oder im Bringsystem entsorgt werden.
  • Wenn Sie eine Restabfalltonne haben, können Sie ein Mal im Jahr eine kostenlose Abholung Ihres Elektroschrotts bis zu einem Volumen von 5 m³ anmelden. Den Termin der Abholung erhalten Sie vom Kundenservice der Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft mbH.
  • Beim Holsystem werden die Elektroaltgeräte und der Metallschrott zusammen mit dem Sperrmüll abgeholt. Im Bringsystem können Elektroaltgeräte sowie der Metallschrott in den Recyclinghöfen (Sammelstellen) abgegeben werden.
  • Die zum Metall- und Elektroschrott zählenden Gegenstände können dem Überblick entnommen werden. Am Tag der Entleerung sind die  Gegenstände bis spätestens 07.00 Uhr bereitzustellen.
  • Wenn Sie die Abholung Ihres Elektroschrotts beantragen möchten, wenden Sie sich bitte schriftlich an den Kundenservice der SAS GmbH oder nutzen Sie die Möglichkeit zur Online-Bestellung. Des Weiteren können Sie für die Anmeldung die Sperrmüllkarte verwenden. Diese erhalten Sie ebenfalls beim Kundenservice der SAS GmbH oder im Wertstoffhof in der Ludwigsluster Chaussee 72 sowie am Tresen im Foyer des Stadthauses der Landeshauptstadt Schwerin, Am Packhof 2-6.   
  • Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, Ihren Elektro- und Metallschrott auf dem Wertstoffhof in der Ludwigsluster Chaussee 72 abzugeben.
  • Öffnungszeiten Wertstoffhof: Mo. bis Fr.: 08.00 - 19.00 Uhr | Sa.: 08.00 - 13.00 Uhr

An wen muss ich mich wenden?


Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?


keine

Welche Fristen muss ich beachten?


Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Rechtsgrundlage


Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

Hausmüllentsorgungssatzung der Landeshauptstadt Schwerin

Anträge / Formulare


Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich