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Gewerbe - Gewerbeummeldung online


Leistungsbeschreibung

Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes und der Namenswechsel erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird beziehungsweise der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind. Gleichfalls die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden.

Die Ummeldung Ihres Gewerbes kann persönlich oder schriftlich erfolgen. 

Für die Gewerbeummeldung müssen Sie das Formular "Gewerbe Ummeldung" verwenden. Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus. Das Formular für Ihre Anzeige der Gewerbeummeldung steht auch im Internet zum Download zur Verfügung. Sie senden dann der Behörde den Antrag und die Unterlagen per Post zu oder stellen Ihren Antrag elektronisch mit Hilfe des "Antragsassistenten". 

Wenn die Ummeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Ummeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht. 

Erfolgt Ihre Gewerbeummeldung schriftlich, erhalten Sie innerhalb von drei Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung mit der Gebührenrechnung zugeschickt. Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie die Bestätigung direkt ausgehändigt.

Die Ummeldung Ihres Gewerbes kann persönlich oder schriftlich erfolgen. 

Für die Gewerbeummeldung müssen Sie das Formular "Gewerbe Ummeldung" verwenden. Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus. Das Formular für Ihre Anzeige der Gewerbeummeldung steht auch im Internet zum Download zur Verfügung. Sie senden dann der Behörde den Antrag und die Unterlagen per Post zu oder stellen Ihren Antrag elektronisch mit Hilfe des "Antragsassistenten". 

Wenn die Ummeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Ummeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht. 

Erfolgt Ihre Gewerbeummeldung schriftlich, erhalten Sie innerhalb von drei Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung mit der Gebührenrechnung zugeschickt. Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie die Bestätigung direkt ausgehändigt.

  • Oberbürgermeister/Bürgermeister der kreisfreien Städte 
  • Oberbürgermeister/Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte
  • Amtsvorsteher des Amtes bzw. Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Handelsregisterauszug, (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug), soweit die Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist
  • weitere Unterlagen oder Nachweise können im Einzelfall erforderlich sein

Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 27,00 EUR erhoben.

Verwaltungsgebühr: 27,00 EUR

Verwaltungsgebühr: 27,00 EUR

Die Anzeige Ihrer Gewerbeummeldung ist zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung fällig.

Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: 7 Tage
Anzeige keine Genehmigungsfiktion "Frist" für Fallmanagement, gesetzlich 3 Tage bis zur Ausübung

Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: 7 Tage
Anzeige keine Genehmigungsfiktion "Frist" für Fallmanagement, gesetzlich 3 Tage bis zur Ausübung

Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder im Internet.

Formulare & Anträge
Gewerbe ummelden
  • Industrie- und Handelskammern (IHK)
  • Handwerkskammern (HWK)
  • Landkreise und kreisfreie Städte
  • zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinden
Spezielle Hinweise

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Tel.: 0385 5103-0
Fax: 0385 5103-999
E-Mail: info@schwerin.ihk.de

Handwerkskammer Schwerin
Friedensstraße 4a
19053 Schwerin
Tel. 0385 - 74 17 0
Fax 0385 - 71 60 51
E-Mail: info@hwk-schwerin.de

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

15.11.2023