Leistungsbeschreibung


Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

An wen muss ich mich wenden?


Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Soweit die Auskunft nicht über das Internet eingeholt wird, ist die Meldebehörde zuständig, in der die Person wohnt, zu der eine Auskunft eingeholt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

  • mindestens 3 Angaben zur gesuchten Person (Name, Vorname, frühere Anschrift bzw. Geburtsdatum)
  • außerdem ist bei Verwendung für gewerbliche Zwecke, eine Erklärung abzugeben, dass die ersuchten Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden

Welche Gebühren fallen an?


Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

  • 18,00 € (einfache Auskunft) 
  • 20,00 € (erweiterte Auskunft)
  • zzgl. Auslagen bei postalischen Anfragen 1,00 €  eine Anfrage/ bzw. 1,50 € mehrere Anfragen

Anträge / Formulare


Antragsformular / Onlinedienst

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zur einfachen Melderegisterauskunft

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter/in BürgerBüro