Jagdschein - Antrag auf Ausstellung/ Verlängerung eines Jahresjagdscheines
Jagdschein - Antrag auf Ausstellung/ Verlängerung eines Jahresjagdscheines
Textblöcke ein-/ausklappen- Jagdschein: Erteilung Jahresjagdschein
- für Jagd in Deutschland erforderlich
- erstmalige Erteilung erfordert eine in Deutschland bestandene Jägerprüfung
- Mindestalter 18 Jahre
- ist für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre gültig
- Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
- wird von der für den Wohnsitz zuständigen Behörde erteilt
- zuständig: untere Jagdbehörde
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Wenn Sie die Jagd regelmäßig ausüben möchten, können Sie einen Jahresjagdschein beantragen.
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Wenn Sie die Jagd regelmäßig ausüben möchten, können Sie einen Jagdschein beantragen.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bestandene Jägerprüfung
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bestandene Jägerprüfung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweis
- Zeugnis der Jägerprüfung
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- Ausweis
- Zeugnis der Jägerprüfung
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Welche Fristen muss ich beachten?
- Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre.
- Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
Bearbeitungsdauer
Die Prüfung der persönlichen Eigung bestimmt die Bearbeitungszeit.
Rechtsgrundlage
- § 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § Section 15 (1) - (3) and (5) of the Federal Hunting Act (BJagdG)
- § 15 ust. 1 - 3 i 5 federalnej ustawy łowieckiej (BJagdG)
- Jagdgebührenverordnung (JagdGebVO M-V)
- Hunting Fee Ordinance (JagdGebVO M-V)
- Rozporządzenie w sprawie opłat myśliwskich (JagdGebVO M-V)
Anträge / Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern