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Parken - Bewohnerparkausweis verlängern


Leistungsbeschreibung

Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

Untere Straßenverkehrsbehörde (Gemeinde oder Amt)

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
  • Es ist kein Privatstellplatz vorhanden.
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen ein auf eine andere Person zugelassenes Fahrzeug dauerhaft.
  • bisheriger Bewohnerparkausweis
  • Bestätigung, dass keine Veränderungen nach der letzten Beantragung eingetreten sind
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Gebühren für die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises betragen 10,20 bis 30,70 Euro pro Jahr, zuzüglich etwaiger Auslagen für Postversand und ähnliches.

Für Bewohnerparkkarten mit einer Gültigkeit ab 01.07.2024 bei Antragstellung bis 30.06.2024 erfolgt entsprechend der Gebührenerhöhung eine Nacherhebung des Differenzbetrages.

Widerspruch

Gebührentabelle für Dienstleistungen des BürgerBüro Schwerin

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

23.06.2021