Die Ausländerbehörde ist Partner in Angelegenheiten zur Regelung aller aufenthaltsrechtlicher Belange. Auch Anträge auf Einbürgerung können hier gestellt werden. Für unsere ausländischen Bewohner ist die Ausländerbehörde Schwerin gleichzeitig Meldebehörde.


Standort

Stadtverwaltung Schwerin - Stadthaus

Am Packhof 2-6

Schwerin

Übergeordnete Einrichtung