Fachgruppe Ausländerbehörde
Fachgruppe Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde ist Partner in Angelegenheiten zur Regelung aller aufenthaltsrechtlicher Belange. Auch Anträge auf Einbürgerung können hier gestellt werden. Für unsere ausländischen Bewohner ist die Ausländerbehörde Schwerin gleichzeitig Meldebehörde.
Diese Einrichtung gehört zu Fachdienst Bürgerservice.
Standort
Stadtverwaltung Schwerin - Stadthaus
Am Packhof 2-6 19053 Schwerin Tel.: 0385 545-1812 Fax: 0385 545-1809 E‑Mail: auslaenderbehoerde@schwerin.deServicezeiten
Mo. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Di. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Do. | - | Uhr | und | - | Uhr |
Kontakt
Dienstleistungen
- Aufenthaltstitel - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen
- Aufenthaltstitel - Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit beantragen oder verlängern
- Aufenthaltstitel - Änderung von Nebenbestimmungen zum Aufenthaltstitel beantragen
- Aufenthaltstitel - Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen beantragen oder verlängern
- Aufenthaltstitel - Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen oder verlängern
- Aufenthaltstitel - Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen oder verlängern
- Aufenthaltstitel - Niederlassungserlaubnis beantragen
- Aufenthaltstitel - Aufenthaltserlaubnis von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien beantragen
- Aufenthaltstitel - Status der Bearbeitung online abfragen
- Einbürgerung - Deutsche Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch beantragen
- Einbürgerung - Einbürgerung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer beantragen
- Einbürgerung - Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen
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