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Fachgruppe Ausländerbehörde


Die Ausländerbehörde ist Partner in Angelegenheiten zur Regelung aller aufenthaltsrechtlicher Belange. Auch Anträge auf Einbürgerung können hier gestellt werden. Für unsere ausländischen Bewohner ist die Ausländerbehörde Schwerin gleichzeitig Meldebehörde.

Diese Einrichtung gehört zu Fachdienst Bürgerservice.


Stadtverwaltung Schwerin - Stadthaus

Am Packhof 2-6 19053 Schwerin Tel.:  0385 545-1812 Fax: 0385 545-1809 E‑Mail: auslaenderbehoerde@schwerin.de

Mo. - Uhr   und  - Uhr
Di. - Uhr   und  - Uhr
Do. - Uhr   und  - Uhr