Geschäftsstelle Veranstaltungsmanagement
Geschäftsstelle Veranstaltungsmanagement
In der Landeshauptstadt Schwerin erfolgt die Koordination des gesamten Genehmigungsverfahrens von Veranstaltungen über ein zentrales Veranstaltungsmanagement.
Von dort werden die Anträge an die zuständigen Fachdienste und -bereiche weitergegeben.
Anmeldepflichtig sind öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel oder Aufzüge nach § 14 des Versammlungsgesetzes.
Die Anmeldung ist spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe beim Fachdienst Ordnungs der Landeshauptstadt Schwerin einzureichen.
Diese Einrichtung gehört zu Fachdienst Ordnung.
Standort
Stadtverwaltung Schwerin - Stadthaus
Am Packhof 2-6 19053 Schwerin Tel.: 49 0385545-2410 E‑Mail: jbiastoch@schwerin.deServicezeiten
Mo. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Di. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Do. | - | Uhr | und | - | Uhr |
Kontakt
Dienstleistungen
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