BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Geschäftsstelle Veranstaltungsmanagement


In der Landeshauptstadt Schwerin erfolgt die Koordination des gesamten Genehmigungsverfahrens von Veranstaltungen über ein zentrales Veranstaltungsmanagement.

Von dort werden die Anträge an die zuständigen Fachdienste und -bereiche weitergegeben.
Anmeldepflichtig sind öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel oder Aufzüge nach § 14 des Versammlungsgesetzes.

Die Anmeldung ist spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe beim Fachdienst Ordnungs der Landeshauptstadt Schwerin einzureichen.

Diese Einrichtung gehört zu Fachdienst Ordnung.


Stadtverwaltung Schwerin - Stadthaus

Am Packhof 2-6 19053 Schwerin Tel.:  49 0385545-2410 E‑Mail: jbiastoch@schwerin.de

Mo. - Uhr   und  - Uhr
Di. - Uhr   und  - Uhr
Do. - Uhr   und  - Uhr