BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Parkplatzabsperrung (Haltverbotschild) für privaten Umzug beantragen


Leistungsbeschreibung

Sie können eine Halteverbotszone beantragen. Diese ist zeitlich begrenzt. Sie können die Halteverbotszone für Umzüge beziehungsweise für das Be- und Entladen beantragen.

Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugtransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist der Fall, wenn der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem

  • ein Halte- oder Parkverbot gilt,
  • das Parken (z. B. auf Parkplätzen - auch Seitenstreifen, auf Bewohnerparken, in einer Kurzparkzone) erlaubt ist
  • sich eine Fußgängerzone befindet
  • der Gehweg ganz oder teilweise z. B. durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

Auf Antrag kann die Verkehrsbehörde die Aufstellung mobiler Haltverbote anordnen. Vom Antragsteller ist dann eine Beschilderungsfirma zur Aufstellung der angeordneten Haltverbote zu beauftragen. Hierzu muss der Antragsteller selbst Angebote bei den Beschilderungsfirmen einholen. Die Haltverbote werden dann spätestens 4 Tage vor dem Umzugstermin von der Beschilderungsfirma aufgestellt.

Folgende Beschilderungsfirmen sind der Verkehrsbehörde Schwerin bekannt:

  • Zeppelin Rental GmbH & Co.KG, Sokower Str. 48, 19086 Plate, Tel: 03861/ 2027
  • K&T Verkehrsleitung GmbH, Rogahner Str. 79, 19061 Schwerin, Tel: 0385/ 676 793-0
  • VLT Verkehrsleittechnik Schwerin GmbH, Nikolaus-Otto-Str. 20, 19061 Schwerin, Tel: 0385/ 641 06 33

Die Haltverbote werden dann spätestens 4 Tage vor dem Umzugstermin von der Beschilderungsfirma aufgestellt.

Den Antrag können Sie schriftlich per formlosen Antrag stellen.

  • Der Antrag wird von der zuständigen Behörde überprüft.
  • Bei positiven Ergebnis erhalten Sie eine Genehmigung sowie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder von der zuständigen Behörde.
  • Wichtig für die Beantragung sind
    • der Ort
    • der Zeitraum
    • die Länge in Metern
    • die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug

  • Ämter
  • Amtsfreie Gemeinden
  • Kreisfreie Städte

Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.

Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.

Der Antrag ist mindestens 10 Arbeitstage vor dem Umzugstermin zu stellen. 

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort beziehungsweise zeitnah.

  • Hauptantrag
    • Formlos
  • Nachweise
    • Vollmacht, sofern Antrag in Vertretung gestellt wird (optional)