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Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen beantragen


Leistungsbeschreibung

Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. Zu den öffentlichen Straßen gehören dabei auch die Parkplätze.

Sondernutzungen sind beispielsweise:

  • Verkaufswagen/Verkaufsstände
  • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
  • Informationsstände
  • Werbeaufsteller/Werbetafeln
  • Tische/Stühle
  • Fahrradständer
  • Plakatierung
  • Zufahrten zu Straßen außerhalb von Ortschaften
  • Veranstaltungen

Die Sondernutzungserlaubnis wird befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.

  • Soweit für eine Veranstaltung eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, schließt diese die Sondernutzungserlaubnis mit ein.

Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Behörde zu stellen. Im Antrag ist der Standort der geplanten Sondernutzung so präzise wie möglich zu beschreiben. Des Weiteren sind zum Beispiel die Art, Ausmaß und Dauer der Sondernutzung darzustellen.

Bei geplanter Errichtung oder Aufstellen von Anlagen sind diese und ihre Auswirkung auf die Straße zu nennen und die Größen der in Anspruch zu nehmenden Straßenflächen begründet darzulegen.

Bei geplanten Arbeiten an der Straße ist zusätzlich eine Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde einzuholen.

Zuständige Behörde bei Gemeindestraßen und bei Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen ist die Gemeinde.

Zuständige Behörde außerhalb der Ortsdurchfahrten sind folgende Straßenbaubehörden:

  • bei Bundes- und Landesstraßen die Straßenbauämter Neustrelitz, Schwerin und Stralsund,
  • bei Kreisstraßen der jeweilige Landkreis.

Die Gebührenhöhe richtet sich nach Maßgabe von Sondernutzungsgebührenordnungen/-satzungen, zu denen auf Wunsch die jeweils zuständige Behörde Auskünfte erteilt.

Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung zu stellen. Es ist im eigenen Interesse, für die Bearbeitung einschließlich eventueller Rückfragen einen zeitlich ausreichenden Vorlauf einzuplanen.

Antrag Sondernutzung
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung / einer verkehrsrechtlichen Anordnung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentl. Verkehrsflächen
Gebührensatzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Landeshauptstadt Schwerin
Satzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Grünflächen in der Landeshauptstadt Schwerin (Straßen- und Grünflächensatzung)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V

23.08.2022