BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Urkunden - Lebenspartnerschaftsurkunde / Lebenspartnerschaftsregister ausstellen lassen


Leistungsbeschreibung

Mit der Lebenspartnerschaftsurkunde weisen Sie nach, dass Sie eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Sie erhalten sie bei dem Standesamt, das Ihre Lebenspartnerschaft beurkundet hat oder Ihre im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft nachbeurkundet hat.

Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

  • Ihre Vor- und Familiennamen vor und in der Lebenspartnerschaft
  • Ort und Tag der Geburt der Lebenspartnerin beziehungsweise des Lebenspartners
  • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft

Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Urkunde
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.

Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen wie zum Beispiel die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe.

Wenn Sie das Serviceportal ohne Anmeldung mit der BundID (als Gast) nutzen, erhalten Sie keine separate Bestätigungsmail nach Abschluß der Urkundenbestellung.

Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (z. B. für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren).

Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

  • die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
    • zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
    • gemäß dem Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde,
  • Ort und Tag der Geburt,
  • die Religionszugehörigkeit, sofern sie sich aus dem Lebenspartnerschaftsregister ergibt und
  • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.

Eine telefonische Beantragung einer Urkunde oder eines Registers ist nicht möglich.   

Hinweis: Bitte beachten Sie folgende Fristen: Geburtsregister werden nach 110 Jahren Archivgut, Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister nach 80 Jahren und Sterberegister bereits nach 30 Jahren. Hier können Sie Kontakt mit dem Stadtarchiv aufnehmen: Historische Personenstandsurkunden beim Stadtarchiv Schwerin bestellen - Serviceportal Schwerinhttps://serviceportal.schwerin.de/de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/88181/show

Sie können die Urkunde persönlich oder elektronisch beantragen. Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen. Die Gebühr können Sie sofort entrichten. Je nach Standesamt können Sie die Urkunden auch telefonisch oder schriftlich (Fax, E-Mail) bestellen. Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob:

  • es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
  • wie Sie die Gebühren bezahlen können (z. B. durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.

Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft geschlossen oder Ihre Auslandslebenspartnerschaft nachbeurkundet wurde

Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft geschlossen oder Ihre Auslandslebenspartnerschaft nachbeurkundet wurde

Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

  • Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Voraussetzungen:
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
    • Sie sind einer der Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
    • Sie sind die Eltern einer der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen.
    • Sie sind ein Kind oder Enkelkind der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen.
  • Nahe Verwandte wie Geschwister sowie Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:

  • Lebenspartner und Lebenspartnerinnen,
  • Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
  • Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z. B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel).

Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlicher Beantragung in Kopie
    • online müssen Sie sich mit dem Personalausweis elektronisch identifizieren
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
    • Personalausweis oder Reisepass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters sowie der vertretenen Person
  • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise:
    • ein Schreiben des Nachlassgerichts
    • ein gerichtliches Urteil
    • einen vollstreckbaren Titel

Als Nachweis Ihrer Identität ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Sofern Sie sich vertreten lassen, benötigt die vertretende Person ebenfalls ein Identitätsdokument sowie eine Vollmacht. Gegebenenfalls sind Nachweise für das rechtliche Interesse zu erbringen.

Hinweis: Angaben auf dem Personalausweis/ Reisepass, die nicht für die Antragstellung erforderlich sind (z.B. die Ausweisnummer), können geschwärzt werden

Für die Ausstellung einer Urkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

  • Für die Ausstellung einer Urkunde fallen in der Landeshauptstadt Schwerin 15,- € Gebühren an
  • Für jedes weitere Exemplar bei gleichzeitiger Bestellung fallen in der Landeshauptstadt Schwerin 7,50 € Gebühren an
Spezielle Hinweise
  • Für die Ausstellung einer Urkunde fallen in der Landeshauptstadt Schwerin 15,- € Gebühren an
  • Für jedes weitere Exemplar bei gleichzeitiger Bestellung fallen in der Landeshauptstadt Schwerin 7,50 € Gebühren an

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 80 JAHR
Jedes Standesamt muss Registereinträge zu Lebenspartnerschaften 80 Jahre lang aufbewahren.
Spezielle Hinweise

Bitte beachten Sie folgende Fristen: Geburtsregister werden nach 110 Jahren Archivgut, Eheregister nach 80 Jahren und Sterberegister bereits nach 30 Jahren. Hier können Sie Kontakt mit dem Stadtarchiv aufnehmen: Urkunden - Historische Personenstandsurkunden beim Stadtarchiv Schwerin bestellen - Serviceportal Schwerin

  • einzelfallabhängig