Urkunden - Lebenspartnerschaftsurkunde / Lebenspartnerschaftsregister ausstellen lassen
Urkunden - Lebenspartnerschaftsurkunde / Lebenspartnerschaftsregister ausstellen lassen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (z. B. für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren).
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:
- die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
- zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
- gemäß dem Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde,
- Ort und Tag der Geburt,
- die Religionszugehörigkeit, sofern sie sich aus dem Lebenspartnerschaftsregister ergibt und
- Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.
Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (z. B. für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren).
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:
- die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
- zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
- gemäß dem Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde,
- Ort und Tag der Geburt,
- die Religionszugehörigkeit, sofern sie sich aus dem Lebenspartnerschaftsregister ergibt und
- Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.
Eine telefonische Beantragung einer Urkunde oder eines Registers ist nicht möglich.
Hinweis: Bitte beachten Sie folgende Fristen: Geburtsregister werden nach 110 Jahren Archivgut, Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister nach 80 Jahren und Sterberegister bereits nach 30 Jahren. Hier können Sie Kontakt mit dem Stadtarchiv aufnehmen: Historische Personenstandsurkunden beim Stadtarchiv Schwerin bestellen - Serviceportal Schwerinhttps://serviceportal.schwerin.de/de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/88181/show
Lebenspartnerschaftsurkunde online bestellen
Die telefonische Bestellung einer Urkunde oder eines Registers ist nicht möglich.
Hinweis zu Fristen: Bitte beachten Sie folgende Fristen: Geburtsregister werden nach 110 Jahren Archivgut, Eheregister nach 80 Jahren und Sterberegister bereits nach 30 Jahren. Hier können Sie Kontakt mit dem Stadtarchiv aufnehmen: Urkunden - Historische Personenstandsurkunden beim Stadtarchiv Schwerin bestellen - Serviceportal Schwerin
Verfahrensablauf
Sie können die Urkunde persönlich beantragen. Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen. Die Gebühr können Sie sofort entrichten. Je nach Standesamt können Sie die Urkunden auch telefonisch oder schriftlich (Fax, E-Mail) bestellen. Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob:
- es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
- wie Sie die Gebühren bezahlen können (z. B. durch Überweisung oder in bar bei Abholung).
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.
Sie können die Urkunde persönlich oder elektronisch beantragen. Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen. Die Gebühr können Sie sofort entrichten. Je nach Standesamt können Sie die Urkunden auch telefonisch oder schriftlich (Fax, E-Mail) bestellen. Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob:
- es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
- wie Sie die Gebühren bezahlen können (z. B. durch Überweisung oder in bar bei Abholung).
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.
Zuständige Stelle
Das Standesamt, bei dem Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:
- Lebenspartner und Lebenspartnerinnen,
- Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
- Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z. B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel).
Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:
- Lebenspartner und Lebenspartnerinnen,
- Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
- Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z. B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Als Nachweis Ihrer Identität ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Sofern Sie sich vertreten lassen, benötigt die vertretende Person ebenfalls ein Identitätsdokument sowie eine Vollmacht. Gegebenenfalls sind Nachweise für das rechtliche Interesse zu erbringen.
Als Nachweis Ihrer Identität ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Sofern Sie sich vertreten lassen, benötigt die vertretende Person ebenfalls ein Identitätsdokument sowie eine Vollmacht. Gegebenenfalls sind Nachweise für das rechtliche Interesse zu erbringen.
Welche Gebühren fallen an?
Kosten für eine zweite und jede weitere Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: EUR 7,50
Gebühr Personenstandsurkunde:
7,50 EUR
- Für die Ausstellung einer Urkunde fallen in der Landeshauptstadt Schwerin 15,- € Gebühren an
- Für jedes weitere Exemplar bei gleichzeitiger Bestellung fallen in der Landeshauptstadt Schwerin 7,50 € Gebühren an
- Für die Ausstellung einer Urkunde fallen in der Landeshauptstadt Schwerin 15,- € Gebühren an
- Für jedes weitere Exemplar bei gleichzeitiger Bestellung fallen in der Landeshauptstadt Schwerin 7,50 € Gebühren an
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte beachten Sie folgende Fristen: Geburtsregister werden nach 110 Jahren Archivgut, Eheregister nach 80 Jahren und Sterberegister bereits nach 30 Jahren. Hier können Sie Kontakt mit dem Stadtarchiv aufnehmen: Urkunden - Historische Personenstandsurkunden beim Stadtarchiv Schwerin bestellen - Serviceportal Schwerin
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern